November 19

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Anwendungsbereich der DGUV Regel 108-007: Lagereinrichtungen und -geräte

Die DGUV Regel 108-007 gilt für Lagereinrichtungen und -geräte und beschreibt Anforderungen für deren sicheren Betrieb. Sie findet jedoch keine Anwendung, wenn spezielle Regelungen im jeweiligen Landesbaurecht vorgegeben sind.


Definitionen und Begriffe

Die Regel beinhaltet genaue Begriffsbestimmungen:

Lagereinrichtungen umfassen sowohl ortsfeste als auch verfahrbare Regalsysteme und Schränke. Dazu zählen:

  • Regale: Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Durchlaufregale, Einfahrregale und mehrgeschossige Regalsysteme.
  • Schränke: Modelle mit Flügel-, Roll- oder Schiebetüren, Schubladensysteme sowie Schränke mit automatisierten Inneneinrichtungen.

Lagergeräte sind wiederverwendbare Paletten, Stapelbehälter oder Stapelhilfsmittel. Beispiele hierfür sind:

  • Paletten: Flachpaletten aus Holz, Kunststoff oder Metall.
  • Stapelbehälter: Box- und Gitterboxpaletten, Stapelwannen oder -kästen.
  • Stapelhilfsmittel: Rungen, Rahmen und ähnliche Hilfsvorrichtungen.

Allgemeine Anforderungen

Lagereinrichtungen und -geräte müssen entsprechend der DGUV Regel 108-007 sowie den allgemein anerkannten technischen Regeln konzipiert, betrieben und geprüft werden. Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie mindestens das gleiche Sicherheitsniveau bieten.


Konstruktionsanforderungen

Tragfähigkeit und Stabilität

Lagereinrichtungen und -geräte müssen so ausgelegt sein, dass sie die zu lagernden Lasten sicher aufnehmen und den betrieblichen Belastungen standhalten. Der Nachweis erfolgt durch Tragfähigkeitsberechnungen oder Belastungstests.

Statische Anforderungen

Diese umfassen unter anderem:

  • Sicherheit gegen Bruch
  • Steifigkeit und Durchbiegung
  • Horizontalkräfte
  • Standsicherheitsfaktor

Verletzungsprävention

Die äußere Gestaltung von Bauteilen muss so erfolgen, dass Ecken und Kanten keine Verletzungsgefahr darstellen.


Besondere Anforderungen für Lagereinrichtungen

Standsicherheit

Die Standsicherheit von Regalen und Schränken muss in jeder Nutzungssituation gewährleistet sein. Entscheidend sind hier die Tragfähigkeit, lotrechte Aufstellung sowie Sicherungen gegen Kräfte beim Ein- und Auslagern. Spezielle Maßnahmen wie die Verbindung von Regalen untereinander oder mit Gebäudeteilen erhöhen die Sicherheit.

Aufbau- und Betriebsanleitungen

Für Regale und spezielle Schranksysteme müssen klare Aufbau- und Betriebsanleitungen vorliegen, die Informationen zu Aufstellung, Betrieb und notwendigen Schutzmaßnahmen enthalten.

Schutz gegen Herabfallen von Ladeeinheiten

Regale müssen so gestaltet sein, dass Ladeeinheiten und Bauteile nicht unbeabsichtigt heraus- oder herabfallen können. Spezifische Anforderungen gelten für:

  • Sicherungselemente gegen Aushebekräfte bei Regalen mit Fördermitteln.
  • Durchschiebesicherungen bei Doppelregalen.
  • Absturzsicherungen an den Regaldurchgängen und nicht für Be- und Entladung vorgesehenen Seiten.

Anforderungen an den Anfahrschutz

Ortsfeste Regale, die mit Flurförderzeugen beladen werden, müssen in Eckbereichen durch Anfahrschutzmaßnahmen gesichert sein. Diese müssen:

  • Mindestens 30 cm hoch sein
  • Gelb-schwarze Kennzeichnungen tragen
  • Unabhängig vom Regalrahmen montiert werden.

Vorschriften zur Aufstellung und Kennzeichnung

Aufstellung:
Regale müssen lotrecht montiert werden. Abweichungen dürfen 1/200 der Stützenhöhe nicht überschreiten.

Kennzeichnung:
Regale mit hohen Fach- oder Feldlasten müssen dauerhaft und gut sichtbar Angaben wie Hersteller, Typ, Baujahr und Traglasten enthalten.


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